SKS-Sportküstenschifferschein

Berechtigt zum Führen von Motorfahrzeugen mit unbegrenzter KW/PS-Leistung und Bootslängen und zum Führen von Segelfahrzeugen in einem Abstandsbereich von 12 Seemeilen von der Festlandküste.

Vorraussetzung für den Erwerb:

– Sportbootführerschein See
– Seemeilennachweis über 300 Seemeilen je nach Antriebsart Motor oder Segel

Das Sportboot darf nicht gewerblich sondern nur zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden.

Der Sportküstenschifferschein ist zum Befahren es Abstandsbereich von 12 Seemeilen nicht amtlich vorgeschrieben, erhält aber im Versicherungsfall den Versicherungsschutz.